KULTURFORMAT GmbH
1 Allgemeines
Diese AGB gelten für Verträge über die Durchführung von Plakatwerbung zwischen KULTURFORMAT GmbH („KULTURFORMAT“) und Unternehmern („Auftraggeber“). Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.
2 Werbeträger
Gegenstand dieser AGB sind folgende Werbeträger: Miniposter („MP“), Litfaß- und Kultursäulen („LF“), Kultur-City Light-Säulen Ring, Kultur-City Light-Wechsler Ring und Kultur-City Lights-1. Bezirk (zusammen „Kultur-CL“), das sind verglaste und hinterleuchtete Werbeträger, die mit einer Wechseltechnik ausgestattet sind, die eine Mehrfachbelegung ermöglichen, Bahnsteigtafeln („BT“) und Telelights („TL“).
3 Angebot und Auftragsannahme
Angebote von KULTURFORMAT sind freibleibend (unverbindlich). Die Auftragsannahme durch KULTURFORMAT und Änderungen von Aufträgen bedürfen der geschriebenen Form (E-Mail). KULTURFORMAT behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Eine Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.
4 Papierqualität, Farben und Anlieferung
Der Auftraggeber hat die Plakate und die nachstehend angegebenen Ersatzplakate in % des Auftragsvolumens in folgender Papierqualität, jeweils mit nicht reflektierenden Farben, 14 Tage vor Klebebeginn frei Haus wie folgt zu liefern:
MP: 100-115g/m², holzfrei, einseitig, glatt, kein Blueback; gefalzt; 25% Ersatzplakate
Lieferadresse: Franzosengraben 5, 1030 Wien
LF und BT: 100-115g/m², holzfrei, einseitig, glatt; im Ganzen, nicht geknickt, flach auf Palette; 20% Ersatzplakate
Lieferadresse: Litfaßstraße 6, 1030 Wien
Kultur-CL und TL: gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, lichtdurchlässig im Ganzen mit einer Grammatur von mindestens 130g/m² bis max 150g/m², nicht geknickt, plan auf Palette, 15% Ersatzplakate.
Lieferadresse: Litfaßstraße 6, 1030 Wien
Die Plakate und die Ersatzplakate gehen mit ihrer Ablieferung in das Eigentum von KULTURFORMAT über.
5 Aushang
Der Aushang der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von
KULTURFORMAT oder von ihr Beauftragte im Rahmen des normalen Kleberhythmus in einem Zeitraum von zwei bis drei Tagen.
Aus technischen Gründen (Sonn- oder Feiertag am gebuchten Aushangbeginn, Wetter, starker Wind) sind geringe zeitliche Verschiebungen möglich. Ein gleichzeitiger Aushang an einem bestimmten Tag ist nicht möglich. Bei zu starkem Wind, Kälte- und Regenperioden sowie Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Witterungseinflüssen ist KULTURFORMAT von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. KULTURFORMAT wird den Auftraggeber von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen.
Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.
Werbung für Konkurrenten des Auftraggebers ist uneingeschränkt zulässig.
6 Laufzeit
Die vereinbarte Laufzeit bezieht sich auf jene Dauer, für die KULTURFORMAT den Aushang bei Anlieferung gemäß Punkt 4 gewährleistet.
Bei verspäteter Lieferung der Plakate durch den Auftraggeber (siehe Punkt 4) kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden und es wird die volle Laufzeit berechnet; die Laufzeit verlängert sich in diesem Fall nicht.
7 Gewährleistung und Haftungsausschluss
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. KULTURFORMAT leistet keine Gewähr, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet KULTURFORMAT kei-nen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, das Entgelt zurückzuverlangen oder sonstige Ersatzleistungen zu fordern.
Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die KULTURFORMAT nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereiches von KULTURFORMAT liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z.B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV- Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbeflächen durch Dritte), ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistung von KULTURFORMAT. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Verschiebungen oder einem Entfall eines Aushangs aus den in Punkt 5 genannten Gründen sind ausgeschlossen.
8 Verantwortung für Werbeinhalte und Schad- und Klagloshaltung
Die Verantwortung für die Form und die Zulässigkeit des Inhalts der Plakate trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber hält KULTURFORMAT hinsichtlich aller Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, insbesondere Ansprüche wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, Verstößen gegen das Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Datenschutzvorschriften, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
9 Rücktritt durch KULTURFORMAT
KULTURFORMAT ist berechtigt, in folgenden Fällen von einem bereits angenommenen Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten:
a) Wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates der KULTURFORMAT unbekannt waren und sich diese als rechtswidrig herausstellen; oder
b) KULTURFORMAT das Plakat dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb 48 Stunden ab Vorlage die Plakatierung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, das Plakat nicht zu affichieren; oder
c) bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem, soweit für Wahlwerbung erforderlich.
d) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen, wobei KULTURFORMAT dies falls berechtigt ist, Plakate ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen oder zu überkleben.
e) wenn aufgrund von Kooperationen mit Partnerunternehmen oder öffentlichen Stellen (Behörden) das Werbemittel von diesen nicht genehmigt wird.
Bei einem berechtigten Rücktritt der KULTURFORMAT gemäß a) oder b) ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Klebebeginn zum Storno gemäß Punkt 12 mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt. Danach hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzplakates entsprechend den Terminen im Aushangkalender oder den vereinbarten Lieferterminen bleibt
unberührt. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu bezahlen.
Bei einem berechtigten Rücktritt der KULTURFORMAT gemäß c) entfällt der Entgeltanspruch von KULTURFORMAT; der Auftraggeber kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.
Bei einem berechtigten Rücktritt der KULTURFORMAT gemäß d) bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Entgelts gemäß Punkt 12 verpflichtet.
10 Zusätzliche Entgelte und Ersatz von Kosten
Der Auftraggeber hat folgende zusätzliche Entgelte zu bezahlen und Kosten zu ersetzen:
• Entgelte für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Falzkosten, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, vereinbarte Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate.
• Wenn der Auftraggeber durchscheinendes Plakatpapier geliefert hat: Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten.
• Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen
werben) kann ein Aufschlag von bis zu 200% verrechnet werden.
• Bei Plakaten, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen
werben: Einen Aufschlag von bis zu 200%.
• Bei einer behördlichen Beschlagnahme von Plakaten: Kosten für deren Entfernen oder Überkleben.
• Rechtsgeschäftsgebühren (sofern anwendbar).
11 Tarife und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich für die Berechnung des Entgelts sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife laut aktueller Preisliste. Tarifänderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer und allfälliger zusätzlicher Entgelte und Abgaben gemäß Punkt 10, zahlbar prompt, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die KULTURFORMAT direkt geleistete Zahlungen anerkannt. Die KULTURFORMAT behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung.
12 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). KULTURFORMAT kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Auftraggeber verschuldeter und ihr erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen
(§ 1333 Abs 2 ABGB).
13 Stornobedingungen
Der Auftraggeber kann Aufträge ganz oder teilweise in geschriebener Form (E-Mail) stornieren. Die Stornogebühr beträgt folgenden Prozentsatz jeweils der Bruttoauftragssumme ohne Werbeabgabe für den betroffenen Auftragsteil, wobei für die Fristberechnung das Einlangen bei KULTURFORMAT gilt:
MP: bis vier Wochen vor Laufzeitbeginn 0%; danach bis drei Wochen 20%, bis zwei Wochen 40% und bis eine Woche vor Laufzeitbeginn 100%.
MP, LF, BT, Kultur-CL und TL: bis 10 Wochen vor Laufzeitbeginn 0%; danach bis acht Wochen 10%, bis fünf Wochen 30%, ab dem ersten Tag der vierten Woche vor Laufzeitbeginn 100%.
Die Stornogebühr bei Auftragsrücktritten vor der vierten Woche vor Starttag werden gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit in gleichem Umfang auf dem identen Medium innerhalb von drei Monaten (jedoch im selben Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Stornogebühren bei Auftragsrücktritten ab der vierten Woche vor dem Starttag werden nicht gutgeschrieben. Die Stornierung hat in geschriebener Form (Post oder E-Mail) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens der Mitteilung bei KULTURFORMAT.
Falls der Auftrag erst innerhalb von vier Wochen vor Starttag gebucht wird, ist eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung möglich. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 100% mit sich. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen. Aufgabe oder Übertragung des Betriebes des Auftraggebers führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages mit KULTURFORMAT und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers.
Umfasst ein Auftrag Leistungen Dritter, so gelten für diese Leistungen deren Stornobedingungen im Verhältnis zwischen KULTURFORMAT und dem Auftraggeber.
14 Verwendung von Bild- und Datenmaterial
KULTURFORMAT erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung, insbesondere im Rahmen von Newslettern, Social Media-Kanälen und Presseaussendungen der KULTURFORMAT, Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Auftraggeber stimmt zu, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke verwendet werden dürfen und sichert zu, dass eine solche Verwendung nicht in Rechte Dritter eingreift, wofür Punkt 8 sinngemäß zur Anwendung gelangt.
Besonderheiten bei DM:
KULTURFORMAT verwahrt das Werbematerial des Auftraggebers mindestens ein Jahr nach Beendigung des Vertrages, außer das Gesetz sieht eine längere Aufbewahrungsfrist vor. Hat der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt nicht in geschriebener Form eine Rückgabe gefordert, ist KULTURFORMAT zur Vernichtung bzw. Löschung berechtigt.
15 Immaterialgüterrechte der KULTURFORMAT
Sämtliche Rechte an von KULTURFORMAT produzierten Inhalten und erstellten Konzepten liegen bei KULTURFORMAT, soweit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich Rechte daran eingeräumt wurden. Jede Nutzung solcher Inhalte und Konzepte, insbesondere für werbliche Auftritte in einem anderen Medium, bedarf der schriftlichen Zustimmung von KULTURFORMAT.
16 Plakatierverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Plakate ausschließlich auf den vertraglich vorgesehenen, vereinbarten Flächen der KULTURFORMAT affichieren zu lassen und jede Affichierung außerhalb behördlich und privatrechtlich genehmigter Flächen zu unterlassen. Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer vertraglichen, schadens- und verschuldungsunabhängigen Konventionalstrafe in Höhe von Euro 100,00. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, einen die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
17 Streugeschäft
Soweit KULTURFORMAT Werbeträger dritter Unternehmen zukauft, gelten gegenüber dem Auftraggeber jene Vertragsbedingungen, zu denen KULTURFORMAT von diesem dritten Unternehmen Zukäufe tätigt, soweit diese von den vorliegenden AGB abweichen. Auf derartige abweichende Bedingungen wird KULTURFORMAT in ihrem Angebot jeweils separat hinweisen.
18 DATENSCHUTZ – ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES
KULTURFORMAT ist berechtigt, die Stückzahl, der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate, mit Angabe des Formates und der gebuchten Bruttokontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und KULTURFORMAT kundenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc., zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden.
Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.).
19 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist das jeweils sachlich in Handelssachen und örtlich für Wien, Innere Stadt zuständige Gericht
Stand: Juli 2024